Klare Vorgaben für Bedürfnisse und Sicherheit
Gesetzlicher Gestaltungsspielraum bei der Planung von Arbeitsplätzen
Bei der Planung von Arbeitsstätten sind neben den bauordnungsrechtlichen Vorschriften auch die Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Energiebedarfs zu berücksichtigen.
Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert als gesetzliche Grundlage die Ziele und die Begriffe des Arbeitsschutzes. Auf Grund der Ermächtigung in § 18 Abs. 1 ArbSchG ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erlassen worden. Diese enthält genauere Definitionen der Begriffe und des Anwendungsbereichs. Die ArbStättV gibt den Rahmen vor, regelt also die Anforderungen für das Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung verzichtet auf Detailvorgaben und ermöglicht dadurch dem Arbeitgeber betriebsnahe Gestaltungslösungen seiner Arbeitsstätten...